Sie können als Eltern beim zuständigen Jugendamt für die heilpädagogische Arbeit mit Ihrem Kind einen Antrag auf Kostenübernahme im Rahmen einer "heilpädagogischen
Einzelförderung“ stellen, oder die Kosten selbst übernehmen.
Für die Psychotherapie, die von Heilpraktikern erbracht keine Kassenregelleistung ist, erstelle ich Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker.
Ihre Zusatzversicherung oder private Krankenkasse kann bei entsprechendem Tarif die Kosten dafür übernehmen.
Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.